Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reha Revive UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Stand September 2026
Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung des jeweiligen Auftrags haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reha-Management, Pflege- und Hilfsmittelberatung, berufliche und soziale Rehabilitationsberatung, Gutachten und fachliche Stellungnahmen, Schulungen, Workshops sowie sonstige vereinbarte Beratungs-, Koordinations- und Unterstützungsleistungen der Reha Revive UG (haftungsbeschränkt) i.G., nachfolgend „Reha Revive“.
1.2
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
1.3
Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Leistungsbeschreibung des jeweiligen Auftrags haben Vorrang vor diesen AGB.
1.4
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn Reha Revive ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Aufträge im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, sofern auf die jeweilige Fassung bei Vertragsschluss Bezug genommen wird.
2. Vertragsschluss und Auftrag
2.1
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung, eine individuelle Auftragsvereinbarung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2
Art, Umfang, Zielsetzung und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2.3
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden zwischen Reha Revive und dem Auftraggeber abgestimmt. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach der vereinbarten Vergütung berechnet werden.
3. Auftraggeber und betroffene Person
3.1
Auftraggeber von Reha Revive können insbesondere Versicherungen, Rehabilitationsträger, Arbeitgeber, Rechtsanwälte, sonstige Unternehmen oder Institutionen sowie betroffene Personen selbst sein.
3.2
Beauftragt ein Dritter Reha Revive mit der Durchführung eines Reha-Managements für eine betroffene Person, wird diese durch die Beauftragung grundsätzlich nicht selbst Vertragspartner von Reha Revive, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.3
Die Beauftragung und Vergütung durch einen Dritten begründet kein Recht, auf fachliche Bewertungen, Empfehlungen oder Entscheidungen von Reha Revive Einfluss zu nehmen.
3.4
Beauftragt eine betroffene Person Reha Revive unmittelbar für private Zwecke, ist sie selbst Auftraggeber und Vertragspartner. Die für Verbraucher geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
4. Art und Umfang der Leistungen
4.1
Reha Revive erbringt fachlich unabhängige Beratungs-, Koordinations-, Begleitungs- und Managementleistungen entsprechend dem individuell vereinbarten Auftrag.
4.2
Geschuldet ist eine fachgerechte und sorgfältige Tätigkeit, nicht das Erreichen eines bestimmten medizinischen, beruflichen, sozialen oder wirtschaftlichen Erfolgs.
4.3
Reha Revive erbringt keine ärztliche Heilbehandlung sowie keine Rechts- oder Steuerberatung, soweit entsprechende Leistungen nicht im Einzelfall ausdrücklich durch hierzu befugte Personen auf gesonderter vertraglicher Grundlage erbracht werden.
4.4
Empfehlungen von Reha Revive ersetzen nicht die eigenverantwortliche Entscheidung behandelnder Personen, zuständiger Leistungsträger, Kostenträger oder sonstiger Entscheidungsträger.
5. Unabhängigkeit und Grundsätze des Reha-Managements
5.1
Reha Revive führt das Reha-Management fachlich unabhängig, neutral und weisungsfrei durch. Maßgeblich sind der individuelle Rehabilitationsbedarf und die gemeinsam definierten Rehabilitationsziele.
5.2
Reha Revive orientiert sich bei der Durchführung des Reha-Managements an den anerkannten fachlichen Standards sowie – soweit einschlägig – an den Grundsätzen des Code of Conduct für das Reha-Management der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
5.3
Reha Revive nimmt im Rahmen des Reha-Managements keinen Einfluss auf die Regulierung von Schadensersatzansprüchen dem Grunde oder der Höhe nach.
5.4
Die Teilnahme einer betroffenen Person am Reha-Management ist freiwillig. Die betroffene Person kann ihre Mitwirkung jederzeit beenden.
6. Mitwirkung und Informationen
6.1
Auftraggeber und – soweit erforderlich – die betroffene Person stellen die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, soweit sie hierzu berechtigt sind.
6.2
Die Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen verbleibt bei der jeweils übermittelnden Person oder Stelle.
6.3
Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, Unterlagen, Einwilligungen oder erforderlicher Entscheidungen verlängern vereinbarte Bearbeitungsfristen angemessen.
6.4
Entsteht Reha Revive aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Auftraggebers entsprechend der vereinbarten Vergütung berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten hat.
7. Datenschutz, Gesundheitsdaten und Vertraulichkeit
7.1
Reha Revive verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
7.2
Gesundheitsdaten und andere besonders geschützte personenbezogene Daten werden nur verarbeitet oder an Dritte übermittelt, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage oder erforderliche Einwilligung vorliegt.
7.3
Reha Revive behandelt die im Rahmen des Auftrags bekannt werdenden persönlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Informationen vertraulich.
7.4
Die betroffene Person kann eine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.
7.5
Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Reha Revive.
8. Einbindung Dritter
8.1
Reha Revive kann im Rahmen des Auftrags geeignete externe Fachpersonen und Dienstleister einbeziehen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich und rechtlich zulässig ist.
8.2
Verträge über medizinische Behandlungen, Therapien, Hilfsmittel, Umbauten oder sonstige Leistungen externer Leistungserbringer kommen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen Leistungserbringer und dem Auftraggeber, Kostenträger oder der betroffenen Person zustande, soweit nichts anderes vereinbart wird.
8.3
Reha Revive übernimmt durch Empfehlung oder Vermittlung eines selbstständigen Dritten keine Gewähr für dessen Leistung. Die Haftung von Reha Revive für eigenes Auswahl- oder Organisationsverschulden bleibt unberührt.
9. Vergütung und Auslagen
9.1
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
9.2
Gegenüber Unternehmern verstehen sich angegebene Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
9.3
Erforderliche Reise-, Übernachtungs- und sonstige Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.
9.4
Reha Revive kann Leistungen monatlich oder nach vereinbarten Leistungsabschnitten abrechnen.
9.5
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
9.6
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden.
10. Termine und Absagen
10.1
Vereinbarte Termine sollen möglichst frühzeitig, nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abgesagt werden, wenn sie nicht wahrgenommen werden können.
10.2
Reha Revive kann tatsächlich entstandene und nicht anderweitig vermeidbare Kosten einer kurzfristigen Terminabsage verlangen, soweit der Auftraggeber die Absage zu vertreten hat und die gesetzlichen Voraussetzungen eines entsprechenden Ersatzanspruchs vorliegen.
10.3
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11. Leistungshindernisse und höhere Gewalt
11.1
Kann Reha Revive eine Leistung aufgrund eines Umstands, den Reha Revive nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung angemessen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
11.2
Reha Revive informiert den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen unverzüglich, soweit dies möglich ist.
11.3
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
12. Laufzeit und Beendigung
12.1
Ein Auftrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung, dem vereinbarten Abschluss des Reha-Managements oder durch Kündigung.
12.2
Soweit keine bestimmte Laufzeit oder abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurde, können laufende Dienstleistungsverhältnisse nach den gesetzlichen Bestimmungen beendet werden.
12.3
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4
Bei Beendigung des Auftrags werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie vereinbarte und angefallene Auslagen abgerechnet.
13. Haftung
13.1
Reha Revive haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
13.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Reha Revive für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
13.3
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.4
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Reha Revive.
14. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
14.1
Individuell für einen Auftrag erstellte Berichte, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen im Rahmen des mit dem Auftrag verfolgten Zwecks verwendet und an die hierfür vorgesehenen Beteiligten weitergegeben werden.
14.2
Schulungsunterlagen, Konzepte, Vorlagen und sonstige von Reha Revive entwickelte Materialien bleiben urheberrechtlich geschützt. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder kommerzielle Weitergabe bedarf der Zustimmung von Reha Revive, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gestattet ist.
15. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
15.1
Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, bleiben sämtliche zwingenden Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
15.2
Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars.
15.3
Soll Reha Revive auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, wird die hierfür gesetzlich erforderliche Erklärung des Verbrauchers gesondert eingeholt.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
16.2
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von Reha Revive. Reha Revive bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
16.3
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Schlussbestimmungen
17.1
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Abreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
17.2
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder werden sie unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Formulare & Unterlagen
Auf unserer Service-Seite finden Sie die aktuellen Formulare und Unterlagen von Reha Revive.