Wir unterstützen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Mandaten mit Rehabilitationsbedarf – unabhängig vom Rechtsgebiet und mit dem Blickauf die konkrete Lebens- und Teilhabesituation des Mandanten.
Sie vertreten den Schaden. Wir organisieren die Rehabilitation.
Gerade bei komplexen Personenschäden kann die anwaltliche Vertretung früh erkennen, dass neben der Schadenregulierung eine aktive Reha-Koordination erforderlich ist. Sie besprechen die Möglichkeit mit Ihrem Mandanten, schlagenReha Revive gegenüber dem Haftpflichtversicherer vor und definieren einvorläufiges Rehabilitationsziel. Nach schriftlicher Beauftragung und Kostenzusageübernehmen wir die unabhängige Reha- und Teilhabekoordination.
Im klassischen Haftpflichtmodell wird Reha Revive nach Zustimmung der Beteiligten durch den Haftpflichtversicherer schriftlich beauftragt.Der Versicherer trägt die Kosten des vereinbarten Reha-Managements.Die Teilnahme des Geschädigten bleibt freiwillig; die anwaltliche Vertretungund Schadenregulierung bleiben vollständig bei Ihnen.
Reha-Bedarf erkennen, Mandanten beraten, Reha Revive und ein vorläufiges Reha-Ziel vorschlagen.
Schriftlicher Auftrag,Kostenübernahmeerklären und überzusätzliche Maßnahmenzeitnah entscheiden.
Bedarfsanalyse, gemeinsame Rehabilitationsplanung, Koordination und transparente Fortschreibung.
Bei komplexen Verläufen führen wir die entscheidenden Perspektiven strukturiert zusammen: Betroffener, Behandler, Reha Revive undweitere notwendige Beteiligte.Wir bereiten die gemeinsame Reha-Planung vor, moderieren sieund dokumentieren Reha-Ziele, Maßnahmen, Verantwortlichkeitenund den Zeitpunkt der Fortschreibung.So entsteht aus vielen Einzelinformationen ein gemeinsamer Reha-Plan.
Bei komplexen Personenschäden geht es häufig um weit mehr als Diagnosen und Behandlungskosten. Berufliche Perspektive, Alltagskompetenz, Pflege, Hilfsmittelund soziale Teilhabe können ebenso entscheidend sein.
Wir unterstützen dabei, den tatsächlichen Rehabilitationsbedarf zu erfassen, Maßnahmen zu koordinieren und Entwicklungen für das Mandat nachvollziehbarzu dokumentieren.
Reha-Management macht sichtbar, was ein Schaden im Alltag bedeutet – und was erforderlich ist, um Teilhabe wieder zu ermöglichen.
Wir betrachten medizinische, berufliche und soziale Auswirkungen und identifizieren relevanten Unterstützungsbedarf.
Wir begleiten die Umsetzung geeigneter Reha-Maßnahmen und stimmen uns mit allen relevanten Beteiligten ab.
Wir berichten strukturiert über Verlauf, Fortschritte, Hindernisseund weiteren Handlungsbedarf.
Wir beziehen Arbeit, Alltag, Mobilität, Pflege, Hilfsmittel und soziale Teilhabe in die Betrachtung ein.
Im Haftpflichtfall kann Ihre Kanzlei das Reha-Management initiieren.Nach Zustimmung des Mandanten und schriftlicher Beauftragungdurch den Versicherer reicht der Auftrag von der Bedarfsanalysebis zur längerfristigen Fallbegleitung.
Sie erkennen den Reha-Bedarf und besprechen die freiwillige Einschaltung mit Ihrem Mandanten.
Reha Revive wird dem Versicherer vorgeschlagen; Reha-Ziel, Beauftragung und Kostenzusage werden geklärt.
Wir erheben den Bedarf und entwickeln bei komplexen Fällen in einer gemeinsamen Reha-Planung einen abgestimmten Reha-Plan.
Wir begleiten die Umsetzung des Reha-Plans, dokumentieren den Verlauf und schreiben Ziele bei Bedarf fort.
Für die Dauer des Reha-Managements steht dem Mandanten und seiner anwaltlichen Vertretung ein fester Reha-Manager als Ansprechpartner zur Seite.
Wir übernehmen die praktische Koordination rehabilitativer Fragestellungen und führen medizinische, berufliche undsoziale Informationenstrukturiert zusammen.
Reha-Ziele, wesentliche Entwicklungen, eingeleitete Maßnahmen und weiterer Handlungsbedarf werden strukturiert dokumentiert.Die anwaltliche Vertretung bleibtin den für das Mandat relevantenInformationsfluss eingebunden.
Personenbezogene und medizinische Informationen werden nur im erforderlichen Umfang und auf Grundlage der jeweiligen Einwilligung verarbeitet und weitergegeben.
Wir verstehen uns als unabhängige Reha-Management-Begleitungund nicht als Interessenvertretung einer Partei.
Im Mittelpunkt stehen der individuelle Reha-Bedarf, nachvollziehbare fachliche Empfehlungen und eine transparente Kommunikation gegenüber den Beteiligten.
Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen verbleibt vollständig bei der anwaltlichen Vertretung. Wir konzentrieren uns auf die fachliche Reha-Planung, Koordination und Dokumentation.
Auftrag und Rollen werden vor Beginn klar festgelegt.
Unsere Einschätzungen orientieren sich an der konkreten Reha-Situationdes betroffenen Menschen und werden nachvollziehbar begründet.
Reha Revive hat die Anerkennung nach dem Code of Conduct der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) beantragt. Das Antrags- und Prüfverfahren läuft derzeit.
Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob Reha-Management im konkreten Personenschaden sinnvoll ist und welcher Beauftragungsweg passt.
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